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Verhinderungspflege |
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Verhinderungspflege
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Ist ein Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr (max. 1.432,- Euro) |
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